Worum geht´s?

„Die GF interessiert sich überhaupt nicht für das Managementsystem“ oder „Ich bekomme keine Unterstützung von oben“.

Für viele Fachkräfte und Stabsstellen ist das nach wie vor Alltag. Dabei gibt es gute Gründe dafür, die oberste Leitung mit im Boot zu haben…

 

Schlaglichter

  • Fach- und Stabsstellen können im Unternehmen allein in der Regel kaum etwas bewegen.
  • Es braucht eine ergänzende Rolle im Spiel, die für „Rückenwind“ sorgt (in einer hierarchischen Organisation z.B. insbes. die oberste Leitung).
  • Wie diese ergänzende Rolle die Lücke füllt, erklärt das Promotorenmodell von Prof. Witte gut und knapp.
  • Umgesetzt und ausführlich konkretisiert ist diese Arbeitsteilung nicht nur in den Managementsystem-Normen, sondern auch in schutz- und sicherheits-sensiblen Rechtsgebieten wie Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
  • Gute Beispiele sind die gesetzlich geforderten Betriebsbeauftragten (Abfall, Immissionsschutz) oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Diese Arbeitsteilung aufzuschreiben oder im Organigramm zu visualisieren, reicht in der Regel nicht aus, um sie wirksam zu etablieren…

Ansatzpunkte für die betriebliche Praxis

  • Kennt die oberste Leitung diese Rollenteilung?

  • Ist bisher jemals über diese Rollenteilung gesprochen worden?

  • Welches konkrete Problem oder welches aktuelle Projekt könnte Anlass sein, ein solches Klärungsgespräch zu führen?

  • Grundsätzlich VOR Antritt einer Stabsstelle:
    – Kann ich die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung durch die Leitung im Unternehmen einschätzen?
    – Kann und will ich unter den gegebenen Umständen arbeiten?

Zum Weiterlesen und vertiefen (Links & Verweise)

Textstellen zur Rollenteilung in Arbeitssicherheit und Umweltschutz finden sich z.B. in § 5 + 6 AsiG (Arbeitssicherheitsgesetz)

DGUV Nr. 2 (Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)

§ 60 – Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Ein passender Beitrag in meinem BLOG: Hier kocht der Chef? – Wer managt das Managementsystem?

Gesetzliche Grundlagen zu Stabsstellen und der Arbeitsteilung mit der obersten Leitung gibt es ebenfalls in meinem Buch in Kap. 4.2 „Wer muss, wer darf führen“.

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